Bedenken, ob Landesherren ihre Religion an Orten einführen dürfen, die 1624 eine andere hatten
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Titel

Bedenken, ob Landesherren ihre Religion an Orten einführen dürfen, die 1624 eine andere hatten

Beschreibung

No. 3 Bedenken: ob einem Landesherrn das Exercitium seiner Religion an dem Orte, wo solches 1624 nicht gewesen, einzuführen zustehet [graue Mappe]; "Bedencken Ob Einem Landts-Herrn das exercitium seiner Religion an dem orte, wo solches anno 1624. nicht gewesen, Salva Subditorum diversorum religionis possessione, eiusque usu non turbato neg imminuto einzuführen undt anzurichten, oder sonst etwas anzuordnen undt zu verfügen, durch den westfälischen Friedenschluß erlaubt, oder verbotten seye.“ [Original];

Nutzungsrecht

-

Aufbewahrungsort

Dombibliothek HIldesheim

Inventar/Signatur

C 0225

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Dombibliothek HIldesheim

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C0225_012.tif

Dateigröße

126.07 MB

Größe bei 300 DPI

44.48 x 70.66 cm

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C 0225

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